Ihre Anlaufstelle für Rechtsfragen in Niederuzwil: Anwältin nicht nur für Straf- und Ausländerrecht

Dr. iur. Daniela V. Jabornigg – Rechtsanwältin und Kriminologin

Mein Name ist Dr. iur. Daniela V. Jabornigg und ich bin darauf spezialisiert, Mandantinnen und Mandanten in komplexen rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Mit dem fundierten Verständnis für die verschiedenen Gesetze und diversen Verfahren biete ich Ihnen eine vertrauenswürdige Begleitung durch die rechtlichen Prozesse insbesondere in folgenden an Gebieten an:


  • Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelrecht
  • Opferhilferecht
  • Ausländer- und Asylrecht


Zusammen mit Ihnen und gegebenenfalls auch mit Ihren Angehörigen erarbeite ich persönliche Strategien zur optimalen Lösung Ihrer Anliegen.

Mein Vorgehen sieht in der Regel wie folgt aus:

  1. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail, wenn Sie offene Fragen in den Bereichen Straf- oder Jugendrecht, Betäubungsmittelrecht, Opferhilferecht oder Ausländer- und Asylrecht haben.
  2. Wir machen einen Termin für ein Erstgespräch ab.
  3. Zu diesem Gespräch nehmen Sie alle Unterlagen mit, damit ich mir einen Überblick über Ihre Situation verschaffen kann.
  4. Wenn ich Sie anwaltlich vertreten soll, unterzeichnen Sie eine Honorarvereinbarung und eine Anwaltsvollmacht.
  5. Mit der Anwaltsvollmacht kann ich mit den zuständigen Behörden oder Ämtern Kontakt aufnehmen und weitere Dokumente oder Informationen einholen.
  6. Ich sehe alle Unterlagen durch und erarbeite eine Strategie zum weiteren Vorgehen.
  7. Ich begleite Sie während des ganzen Verfahrens, d.h. ich informiere Sie über meine einzelnen Schritte und nehme an Amtshandlungen wie z. B. Einvernahmen teil.
  8. Wenn erforderlich, begleite ich Sie bis zum Abschluss des Verfahrens, sei es vor Gericht oder bei Behörden und Ämtern.



Es gibt auch Fälle, wo wir Ihre rechtliche Situation bereits nach der Erstberatung klären können.


Anwaltliche Kosten

Damit Sie frei darüber entscheiden können, ob Sie mich beauftragen möchten, informiere ich Sie in einem Erstgespräch nicht nur über Ihre rechtliche Situation und das mögliche weitere Vorgehen, sondern auch über das Honorar und die Barauslagen.


Im Einklang mit den geltenden Bestimmungen des Kantons St. Gallen berechne ich meine Arbeit zu dem üblichen Stundenhonorar von CHF 250. Hinzu erfolgt eine detaillierte und datierte Aufstellung der Barauslagen wie Porti, Kopien etc.


Die Abrechnung erfolgt vereinbarungsgemäss bei Abschluss meiner Tätigkeit. Bei komplexen und aufwendigen Fällen schlage ich eine quartalsweise Abrechnung vor, damit Sie die Übersicht behalten.

Share by: